Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

AGB für Hosting, Websites, Marketing-, Digitalisierungs- und Beratungsprojekte der ElevateOne, Daniel Nesseler (Stand: 12/2025)


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen von ElevateOne, Daniel Nesseler („Anbieter“) in den Bereichen Webdesign, Entwicklung, Hosting, Online-Marketing, Performance Marketing, Digitalisierungs- und Prozessberatung, Software-Evaluierung, Systemintegration, Schnittstellen-Setups und Consulting-Projekte.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind ausgeschlossen.

(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot in Textform, welches gemeinsam mit diesen AGB Vertragsgrundlage ist. Abweichungen im Angebot haben Vorrang.

§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Anbieter erbringt die im Angebot definierten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Systeme, Dateien sowie Entscheidungsvorlagen rechtzeitig zur Verfügung und erteilt notwendige Freigaben zeitnah.

(3) Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Mehraufwände, die dadurch entstehen, werden gesondert berechnet.

(4) Kommt der Kunde trotz schriftlicher Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

(5) Für Drittanbieter-Software (z. B. PMS, Buchhaltung, SaaS-Module, APIs, Plugins, Marketing-Tools) ist der Kunde verantwortlich, die notwendigen Lizenzen bereitzustellen.

(6) Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Ausfälle, Einschränkungen oder Fehlfunktionen, die aus Drittsoftware, Hosting Dritter, Payment-Dienstleistern, PMS-Systemen, API-Änderungen oder Endgeräten des Kunden resultieren, sofern diese Systeme nicht vom Anbieter administriert werden.

§ 3 Leistungen bei Digitalisierungs-, Software- und IT-Projekten

(1) Bei Projekten mit Software-Evaluierung, Systemeinrichtung, Schnittstellen-Integration oder digitalen Prozessoptimierungen schuldet der Anbieter eine Dienstleistung, nicht den Erfolg eines bestimmten technischen Ergebnisses, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Festpreis für ein definiertes Ergebnis vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Einschränkungen oder Funktionsänderungen von Drittsoftware, APIs, Modulen oder Cloud-Systemen.

(3) Technische oder organisatorische Abhängigkeiten von Drittanbietern können die Umsetzung beschränken. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf vollständige Funktionsherstellung, wenn die Einschränkung außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Lizenz-, Modul- und Betriebskosten externer Systeme (z. B. PMS, E-Mail-Module, Payment-Gateways, Buchhaltungssysteme) selbst zu tragen.

(5) Einbindung von Drittsoftware erfolgt ausschließlich im Rahmen der offiziell dokumentierten Schnittstellen. Individuelle API-Entwicklungen, Sonderanpassungen oder Workarounds sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.

(6) Es wird keine Garantie für wirtschaftliche Erfolge, Umsatzsteigerungen oder Effizienzgewinne übernommen. Beratungs- und Optimierungsleistungen sind Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

§ 4 Workshops, Analysen und Systemberatung

(1) Beratungs- und Analyseleistungen (z. B. Software-Evaluationen, technische Konzepte, Prozessanalysen, Workshops, Audits) sind unabhängige Dienstleistungen.

(2) Ergebnisse solcher Beratungen sind Entscheidungshilfen – der Anbieter übernimmt keine Gewähr für wirtschaftliche Erfolge oder die endgültige Eignung externer Systeme.

(3) Vom Anbieter erstellte Empfehlungen oder technische Lösungswege stellen keine Verpflichtung zur Umsetzbarkeit dar, wenn Drittanbieter ihre Produkte, APIs oder Leistungen ändern.

(4) Zeit- und Aufwandsschätzungen für Projekte sind unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich als Festpreis oder garantierte Lieferzeit vereinbart.

§ 5 Korrekturen, Abnahme und Projektabschluss

(1) Standardmäßig sind zwei Korrekturschleifen pro Projekt enthalten. Sofern im Angebot ausdrücklich abweichend geregelt, gilt die dortige Festlegung. Weitergehende Änderungen sind Zusatzleistungen und werden nach Aufwand berechnet.

(2) Der Kunde hat das Werk binnen 7 Werktagen nach Übergabe in Textform (z. B. per E-Mail) abzunehmen oder konkrete Mängel zu benennen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Nach Abnahme oder Ablauf der Frist ist der Anbieter berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen.

§ 6 Nutzungsrechte, Lizenzen und Inhalte

(1) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Anbieter.

(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

(3) Bei rein dienstleistungsbezogenen Tätigkeiten (z. B. Konfigurationen, Setup-Arbeiten, Schulungen, Beratung) werden keine gesonderten urheberrechtlichen Nutzungsrechte übertragen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung erstellte Dokumentationen für interne Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe offener oder bearbeitbarer Rohdaten (z. B. Quelldateien, Designvorlagen, Konzeptdokumente) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde versichert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Für Verstöße gegen Schutzrechte haftet ausschließlich der Kunde.

(5) Software-Lizenzen Dritter (Plugins, PMS-Module, SaaS-Konten etc.) unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Anbieter informiert den Kunden über Nutzungseinschränkungen.

§ 7 Hosting, Domains und SaaS-Module

(1) Bucht der Kunde Hosting über den Anbieter, stellt dieser Webspace, SSL-Zertifikate und technische Infrastruktur bereit. Domains können durch den Anbieter im Namen des Kunden registriert oder übernommen werden. Die Domain-Kosten sind im Hostingpreis enthalten.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, bestehende Domains weiterhin selbst zu betreiben und lediglich das Hosting über den Anbieter zu nutzen.

(3) Domains bleiben grundsätzlich Eigentum des Kunden, unabhängig davon, ob sie über den Anbieter registriert oder verwaltet wurden.

(4) Kündigt der Kunde das Hosting, stellt der Anbieter auf Wunsch einen Auth-Code zur Verfügung, um einen Domain-Transfer zu ermöglichen. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungsdatum, jedoch erst nach vollständigem Ausgleich aller offenen Forderungen. Für den Transfer an einen Drittanbieter übernimmt der Anbieter keine technische Umsetzung; diese kann kostenpflichtig beauftragt werden.

(5) Zusatzfunktionen wie Online-Terminvereinbarung, Chat-Widgets, Review-Widgets, OTV, digitale Formulare oder sonstige SaaS-Module sind Bestandteil des Hosting- bzw. Servicevertrags. Die Nutzungsrechte daran sind zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrags beschränkt.

(6) Der Kunde hat die Möglichkeit, solche Funktionen durch eigene Lizenzen zu ersetzen oder eigenverantwortlich vertraglich weiterzuführen. In diesem Fall stellt der Kunde sicher, dass die notwendigen Zugänge, Lizenzen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

(7) Der Kunde bleibt verantwortlich für rechtliche Inhalte der Website (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB).

§ 8 Leistungen im Online-Marketing

(1) Der Anbieter führt Marketing-Leistungen gemäß Angebot durch. Performance-Marketing-Kampagnen werden auf Grundlage des Kundenbudgets umgesetzt.

(2) Es wird keine Garantie für bestimmte KPIs, Reichweiten, Rankings, Leads oder Umsätze übernommen. Es handelt sich um eine Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle genutzten Inhalte (Texte, Bilder, Marken) rechtlich einwandfrei verwendet werden dürfen. Für Verstöße gegen Werbe- oder Wettbewerbsrecht haftet der Kunde.

(4) Plattformänderungen, Richtlinien von Meta, Google sowie technische Einschränkungen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(3) Für Projektleistungen gelten die im Angebot genannten Abschlagszahlungen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung).

(4) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an.

(5) Werbebudgets (z. B. für Ads) trägt der Kunde. Abrechnung erfolgt über dessen Konto oder wird durch den Anbieter verauslagt und separat abgerechnet. Vorauszahlungen für externe Lizenzen oder Werbebudgets können erforderlich sein.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Projektbezogene Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung. Eine ordentliche Kündigung während der Projektlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(2) Hostingverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag monatlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden im betroffenen Projekt gezahlten Vergütung, maximal jedoch 10.000 EUR je Schadensfall.

(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, sofern der Kunde angemessene Datensicherungen unterlassen hat.

(5) Für rechtliche Inhalte der Website (DSGVO, TMG, UWG) haftet ausschließlich der Kunde.

(6) Für Funktionsstörungen oder Ausfälle von Drittsoftware, APIs oder externen Plattformen haftet der Anbieter nicht.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Ausfall von Drittanbietern oder deren APIs) ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistungserbringung unmöglich oder unzumutbar ist.

(2) Dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall anteilig abgerechnet.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller überlassenen personenbezogenen Daten verantwortlich.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Tracking-Technologien (z. B. Google Analytics, Meta Pixel) dürfen nur nach gültiger Nutzer-Einwilligung eingesetzt werden.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich zur Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen. Diese Verpflichtung besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

§ 15 Referenznennung

Der Anbieter darf abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken nennen, sofern der Kunde dem nicht innerhalb von 14 Tagen nach Projektabschluss in Textform widerspricht.

§ 16 Änderungen und Zusatzleistungen

Erweiterungen oder Änderungen des ursprünglich beauftragten Leistungsumfangs bedürfen der Textform. Sie werden gesondert nach Stundensatz oder Festpreis abgerechnet.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Kreuznach, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

ElevateOne, Daniel Nesseler
Bad Kreuznach | Stand: 12/2025

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